Berliner Testament Muster




Berliner Testament Formular

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die den Entschluss gefasst haben, mit einem gemeinschaftlichen Testament vorzusorgen, können dem deutschen Erbrecht entsprechend ein Berliner Testament errichten. Hierbei setzen sich die eingetragenen Lebenspartner oder Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein, während beispielsweise die Kinder im Rahmen der Schlusserbfolge berücksichtigt werden. So fällt das Erbe erst nach dem Tod des Längerlebenden an Dritte und bleibt zunächst beim überlebenden Partner. Wer kein studierter Jurist ist und ein Berliner Testament dennoch eigenständig verfassen möchte, sollte zunächst alle wichtigen Informationen sammeln und sich nach Mustern und Beispielen für die gemeinschaftliche Verfügung von Todes wegen umsehen. Insbesondere den Pflichtteil der Kinder betreffend kann eine Vorlage für das Berliner Testament eine große Hilfe sein.

Ein Formular für das Berliner Testament

Trotz verfügbarer Vorlagen, Muster und Beispiele wünschen sich nicht wenige Verbraucher eine Art Formular für das Berliner Testament. Auf diese Art und Weise ließe sich dieses einfach und unkompliziert schreiben, indem man lediglich das betreffende Formular ausfüllt. Ganz so einfach gestaltet sich die Errichtung eines Testaments in der Praxis allerdings nicht. Jeder Erbfall ist individuell und muss auch so behandelt werden. Für künftige Erblasser kann es daher keine Option sein, einfach ein Formular auszufüllen und so ein Berliner Testament zu verfassen.

Selbstverständlich spricht nichts dagegen, sich an einem Muster oder einer Vorlage zu orientieren, dennoch muss man sich bewusst machen, dass es sich hierbei lediglich um eine Unterstützung handelt. Ein Vordruck kann zwar wichtige Anhaltspunkte liefern, aber niemals dem jeweiligen Fall gänzlich gerecht werden. Auf den ersten Blick mag es vielleicht verlockend erscheinen, ein Berliner Testament mithilfe eines Formulars zu erstellen, doch sinnvoll wäre dies nicht. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sollten stattdessen entsprechende Ratgeber studieren, Beispiele sichten und dann ein eigenes gemeinschaftliches Testament errichten. Ob es um das Erbe der Kinder, Klauseln bezüglich des Pflichtteils oder andere Aspekte geht, all dies müssen die beiden Testatoren individuell entscheiden und somit auch dementsprechend in einem auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Testament individuell verfügen.

Für all diejenigen, die sich ein Formular für ihr Berliner Testament wünschen, gilt es zudem zu bedenken, dass es ein solches auch aus juristischen Gründen nicht geben kann. Das Erbrecht erlaubt lediglich die öffentliche und eigenhändige Form, so dass auch ein gemeinschaftliches Testament nur komplett handschriftlich oder vor einem Notar errichtet werden kann. In § 2267 BGB sind die Details für das gemeinschaftliche eigenhändige Testament genauer erläutert. Die Verwendung eines Formulars für das Berliner Testament ist demnach ausgeschlossen. Wenn der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner abgesichert werden und zu Lebzeiten festgelegt werden soll, welche Personen nach dem Tod des Längerlebenden erben sollen, muss man folglich mit Beispielen arbeiten oder gegebenenfalls einen kompetenten Juristen aufsuchen.