Berliner Testament Muster




Berliner Testament

Der Begriff Berliner Testament beschreibt eine spezielle Variante der Verfügung von Todes wegen, denn dabei handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament. Gemäß § 1937 BGB räumt die im deutschen Erbrecht verankerte Testierfreiheit jedem Menschen das Recht ein, seine grundrechtlich definierte Privatautonomie gewissermaßen über den eigenen Tod hinaus auszuüben und zu Lebzeiten die Erben im Rahmen einer einseitigen Verfügung von Todes wegen selbst zu definieren. Ein gemeinschaftliches Testament bietet dabei die Möglichkeit, sich gemeinsam mit dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner der Vorsorge für den Erbfall zu widmen.

Ein Berliner Testament errichten

Das Bürgerliche Gesetzbuch geht in §§ 2265 bis 2273 BGB ausführlich auf das gemeinschaftliche Testament ein, wobei in diesem Zusammenhang auch § 10 LPartG von Relevanz ist, weil darin die für eingetragene Lebenspartnerschaften erbrechtlichen Bedingungen definiert sind. Basierend auf diesen Gesetzesgrundlagen definiert der deutsche Gesetzgeber, dass ein Berliner Testament ausschließlich durch eingetragene Lebenspartner und verheiratete Ehepaare zulässig errichtet werden darf.

Geht es um die Errichtung eines Berliner Testaments können sich künftige Erblasser an einen Notar wenden oder alternativ § 2267 BGB entsprechend ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament errichten. Grundsätzlich kommen dabei die Formvoraussetzungen zum Einsatz, die auch für ein eigenhändiges Einzeltestament gelten. Beim Berliner Testament muss allerdings der zweite Testator, der den gemeinsamen letzten Willen nicht handschriftlich niedergeschrieben hat, ebenfalls unterzeichnen.

Berliner Testament anhand einer Vorlage schreiben

Auf den ersten Blick erscheint es gar nicht so komplex, ein Berliner Testament zu errichten. Hinsichtlich der Form können sich juristische Laien anhand von § 2267 BGB rasch einen Überblick verschaffen. Nichtsdestotrotz erweisen sich Vorlagen für das Berliner Testament als sehr sinnvoll. Anhand einer Vorlage kann man sich einen ersten Eindruck bezüglich der inhaltlichen Gestaltung verschaffen und hat somit eine Orientierungshilfe zur Hand. Eine komplette Übernahme des gesamten Wortlautes ist aber natürlich unangemessen und kann dem individuellen Erbfall nie gerecht werden. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die Fragen zu ihrem persönlichen Berliner Testament haben, sollten daher gegebenenfalls eine ausführliche Rechtsberatung in Erwägung ziehen.

Das Berliner Testament und seine Vorteile

Das Berliner Testament kann mit einigen Vorteilen aufwarten und erweist sich daher für viele eingetragene Lebenspartner und Ehepaare als attraktive Alternative zum klassischen Testament. Der wesentliche Vorteil besteht darin, dass es sich um ein gemeinschaftliches Testament handelt und die beiden Partner so gemeinsam mit nur einer einzigen Verfügung von Todes wegen von ihrer persönlichen Testierfreiheit Gebrauch machen können. Zudem ist hervorzuheben, dass sich der längerlebende Ehegatte beziehungsweise eingetragene Lebenspartner durch ein Berliner Testament optimal absichern lässt, da er so als Alleinerbe gilt und nach dem Tod des geliebten Partners nicht auch noch den Verlust des gemeinsamen Vermögens fürchten muss.

Die Nachteile beim Berliner Testament

Ein großer Nachteil beim Berliner Testament besteht darin, dass es das Pflichtteilsrecht nicht außer Kraft setzen kann und somit dennoch das Risiko besteht, dass der Nachlass aufgeteilt werden muss, weil Pflichtteilsberechtigte auf ihren Pflichtteil bestehen. Die automatische Enterbung der Kinder und anderer gesetzlicher Erben wird ebenfalls als nachteilig empfunden, denn die meisten Erblasser verfolgen dieses Ziel in keinster Weise und entscheiden sich für ein Berliner Testament, um den längerlebenden Partner erbrechtlich abzusichern. Dass das Berliner Testament nach dem ersten Erbfall nicht mehr verändert oder widerrufen werden kann, darf ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden.