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Vorsorgevollmacht

Nahezu jeder Mensch fürchtet hin und wieder zumindest unbewusst eine schwere Erkrankung, einen massiven Unfall oder schlichtweg die Folgen des Alters, denn das gesamte Leben kann hierdurch aus den Fugen geraten. Wer nicht mehr dazu in der Lage ist, sein Leben alleine zu bewältigen und mitunter nicht einmal mehr seinen Willen äußern kann, ist auf Dritte angewiesen und bedarf einer umfassenden Betreuung. Eine andere Person regelt dann die Angelegenheiten des Betreuten und trifft sämtliche Entscheidungen. Der Bevollmächtigte soll natürlich im Sinne des Betreuten handeln, aber ein selbständiges und unabhängiges Leben bleibt diesem aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes verwehrt.

Vorsorgevollmacht als Absicherung für den Fall der Fälle

Jeder Mensch hofft, vom Schicksal verschont zu bleiben und bis ins hohe Alter ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Hiervon kann man allerdings nicht immer ausgehen, weshalb es sinnvoll sein kann, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu errichten. Der Verfasser tritt hierbei als Vollmachtgeber auf und benennt einen Bevollmächtigten, der im Ernstfall in seinem Namen Entscheidungen fällen und bestimmte Angelegenheiten regeln kann.

Eine Vorsorgevollmacht bietet gleich mehrere Vorteile, weshalb man durchaus in Erwägung ziehen sollte, eine solche Vollmacht zur persönlichen Absicherung zu verfassen. Kommt es tatsächlich zu einer Notsituation, die dem Vollmachtgeber die Entscheidungsfähigkeit nimmt, wird der Bevollmächtigte zum Vertreter des Vollmachtgebers und entscheidet für diesen. In der Regel erhält ein Mensch, der nicht entscheidungsfähig ist, einen Betreuer. Gemäß § 1901c BGB gilt es den Willen des Betreuten zu respektieren, so dass ein in einer Vorsorgevollmacht benannter Bevollmächtigter nach Möglichkeit als Betreuer einzusetzen ist.

Der Umstand, einer gesetzlichen Betreuung zu bedürfen, erscheint vielen Menschen ohnehin schrecklich, von einem Fremden betreut zu werden und dessen Entscheidungen zu unterliegen, wird daher oftmals als unzumutbar empfunden. Wer sich selbst hiervor bewahren möchte, sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen und hierin eine Person, die sein volles Vertrauen genießt, als Bevollmächtigten einsetzen. So kann man sicher sein, dass ein nahestehender Mensch gegebenenfalls die Betreuung übernimmt.

Was muss man beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht beachten?

Hat man sich erst einmal dazu entschlossen, mit einer Vorsorgevollmacht vorzusorgen, stellt sich die Frage, wie diese zu erstellen ist. Grundsätzlich sind Vollmachten an keine besondere Form gebunden, aufgrund der Tragweite einer Vorsorgevollmacht ist aber eine Beurkundung gemäß § 128 BGB vorzuziehen. Der Notar begleitet die Erstellung der Vorsorgevollmacht und führt außerdem eine umfassende Rechtsberatung durch, wodurch der Verfasser alle relevanten Informationen erhält. Darüber hinaus wird die Geschäftsfähigkeit bei einer notariellen Vorsorgevollmacht für gewöhnlich nicht angezweifelt, weil der Notar ansonsten entsprechende Anmerkungen machen würde. Außerdem wird die Vorsorgevollmacht in dem seit 2004 bestehenden Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfasst.

Abgrenzung Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Die Begriffe Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung werden häufig in Zusammenhang miteinander gebracht, da sie alle zur Vorsorge für Notsituationen gedacht sind. Laien fällt es oft schwer, die Unterschiede zu erkennen. Eine Patientenverfügung widmet sich ausschließlich medizinischen Aspekten, während eine Betreuungsverfügung lediglich hinsichtlich einer etwaigen gesetzlichen Betreuung von Belang ist. Im Gegensatz dazu kann der Vollmachtgeber mit einer Vorsorgevollmacht einzelne oder auch alle Angelegenheiten an den Bevollmächtigten delegieren und diesen mit den jeweiligen Befugnissen ausstatten.